AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
1. Die Selfmech Mietwerkstatt stellt dem Mieter Räumlichkeiten, Hebebühne/Autolift,
Maschinen und Werkzeug zur Reparatur/Instandstellung von Personenkraftwagen,
gegen Entgelt zur Verfügung.

2. Weiter ist qualifiziertes Aufsichtspersonal/Automechaniker anwesend, das in der sachkundigen
Benutzung von Maschinen und Werkzeugen, beratend tätig werden kann.

3. Über Ausführung und Zulässigkeit der geplanten Reparatur hat der Mieter Sorge zu tragen,
eine Beratung und Hilfe kann in Anspruch genommen werden, jedoch ist dies nicht Pflicht
der Selfmech Mietwerkstatt.

2. Vertragsabschluss/Dauer und Preise
1. Mündlich oder schriftlich gilt die Vereinbarung des Mietumfangs und Dauer,
über die von Selfmech Mietwerkstatt zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Maschinen
und Werkzeugen.

2. Es gelten die Preise, die auf der Hompage publiziert sind, die Bar nach beendeter
Miete zu bezahlen sind, Irrtum der Preise Vorbehalten.

3. Der gebuchte Termin kann bis 24h vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Danach wird der volle reservierte Betrag fällig. 

3. Pflichten der Selfmech Mietwerkstatt
1. Der Vermieter stellt die in der Preisliste aufgeführten Werkzeuge gegen Entgelt zur Verfügung.

2. Der Vermieter stellt sicher, dass die ausgegebenen Werkzeuge in einwandfreiem Zustand und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

4. Pflichten des Mieters/ der Mieter
1. Bei selbst mitgebrachten Werkzeugen, Maschinen und sämtlichen Flüssigkeiten
(Öle, Verdünnungs- Reinigungsmittel), liegt die Haftung beim Mieter.

2. Der Arbeitsplatz sowie alle gemieteten Werkzeuge sind in einem sauberen Zustand zu verlassen.

3. Die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen je nach Arbeiten (z.B. Schutzbrillen, Handschuhe, etc.) sind beim Einsatz der Mietgegenstände und der selbst mitgebrachten Werkzeuge unbedingt einzuhalten.

4. Für die Entsorgung sämtlich anfallenden Restmaterialien ist der Mieter verantwortlich.
Nach Absprache mit dem Aufsichtspersonal kann gegen ein Entgelt, dieses durch
die Selfmech Mietwerkstatt entsorgt werden.

5. Haftungsausschüsse
1. Der Vermieter haftet nicht für die Arbeiten, die der Mieter an seinem Fahrzeug durchführt.

2. Eventuelle Beratungen jeglicher Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, gleichwohl
unverbindlich. Die Benutzung der Selfmech Mietwerkstatt erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Ihre Selfmech Mietwerkstatt

Dietikon, Januar 2021